Öffnungszeiten
Vormittags betreuen wir unsere Kunden und Werkstätten im Außendienst, telefonische Erreichbarkeit von 8:00 bis 18:00 Uhr. Vormittags Termine nach Absprache
Regelmäßige Hauptuntersuchungen sind entscheidend für die Sicherheit Ihres Fahrzeugs. Wir führen diese fachgerecht und mit bestem Gewissen nach §29 StVZO für alle Fahrzeugklassen für Sie durch.
Die AU ist integraler Bestandteil der HU. Falls Sie jedoch eine einzelne AU möchten, führen wir diese auch gerne für Sie durch.
Nutzfahrzeuge und KOM benötigen zusätzlich eine Sicherheitsprüfung. Auch diese führen wir gerne für Sie durch.
Nach telefonischer Absprache führen wir für Sie Änderungsabnahmen nach §19.3 durch.
Gerne beraten wir Sie auch vorab bei Ihren Umbauvorhaben.
Nach telefonischer Absprache führen wir für Sie Sonderabnahmen nach §21 u. §19.2 durch.
Gerne beraten wir Sie auch vorab bei Ihren Umbauvorhaben.
Nach Absprache führen wir für Sie ein Oldtimergutachten nach §23 STVZO durch, zur Erlangung eines H-Kennzeichens oder 07er Kennzeichens.
Wenn Ihr Fahrzeug mit einer Gasanlage ausgestattet ist prüfen wir diese nach §41 StVZO. Diese können sie hier gleich online [auch mit zur HU] buchen.
Wenn Ihr Wohnmobil oder Wohnwagen mit einer Gasanlage ausgestattet ist, führen wir gerne für Sie eine Gasprüfung nach G607 durch. Diese können sie hier gleich online [auch mit zur HU] buchen.
Wenn Sie einen Anhänger besitzen und dieser die Vorgaben für eine 100er Zulassung erfüllt, prüfen wir diesen gerne nach der 9. AusnVO zur StVZO.
Wir beraten Sie auch gerne, falls Sie Ihren Anhänger umzurüsten möchten.
In beiden Fällen vereinbaren sie bitte einen Termin mit uns.
Sie haben eine Mängelkarte von der Polizei erhalten und die Mängel beseitigt? Kommen Sie gerne zu uns. Wir prüfen dieses und bestätigen Ihnen die Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit.
Sie haben Ihre Fahrzeugpapiere verloren oder ein Auto ohne Papiere gekauft?
Wir helfen Ihnen die richtigen Daten zu ermitteln.
Auch Omnibusse, Taxis, Personentransporter benötigen eine zusätzliche Untersuchung nach BOKraft. Für diese Fahrzeuge führen wir nach §§ 41,42 BOKraft eine Untersuchung durch.
Sie haben ein UVV pflichtiges Fahrzeug?
Kommen Sie zu uns! Wir prüfen dieses gerne.
Ihr Fahrzeug ist in einen Unfall verwickelt und Sie brauchen ein rechtskräftiges unabhängiges Schadengutachten?
Da helfen wir Ihnen gerne, mit unserem Sofort-Gutachten sind Sie auf der sicheren Seite!
Sie haben ein wertvolles [altes] Fahrzeug und wollen auch im Schadensfall den Wert erhalten und nicht nach der Schwackeliste abgerechnet werden? Oder Sie wollen dieses verkaufen und wollen den genauen Wert wissen?
Da hilft ein Wertgutachten für Ihr Fahrzeug.
Vielen Dank für ihr Interesse an unserem Unternehmen
© 2025 Ingenieurbüro für Fahrzeugtechnik Jens Wilk
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